Die durch die landschaftlichen Voraussetzungen bedingten und durch das Rheingauer Gebück vollendete territoriale Geschlossenheit waren die Grundlage einer bemerkenswert freiheitlichen Verfassung, die in dem Rheingauer Weistum von 1324 deutlich wird und den Rheingauer Bürgern eine den Mainzer Stadtbürgern ähnliche Rechtsstellung sicherte. Grundlage der Selbstverwaltung war dabei der Rheingauer Landtag und das Generalhaingericht, eine Vollversammlung der Bürger und Adeligen des Rheingaus. Lediglich den Schweden gelang es 1631, die Rheingauer Befestigung an einem Bollwerk bei Neudorf/Martinsthal zu durchdringen.
Erst 1771 wurde das Gebück, über das noch für das Jahr 1619 das Protokoll einer Besichtigung durch den Viztum (vice domus) Wolf Heinrich von Breydenbach vorliegt, offiziell
aufgegeben.
Einige Rotbuchen stehen bis heute.