Die Bezeichnung "Landskron" für die ehemalige Reichsburg in Oppenheim begegnet uns in den Schriftquellen erstmals 1668, während in der urkundlichen Überlieferung vor diesem Zeitpunkt von der Burg Oppenheim die Rede ist. Bei der Burg handelt es sich um eine spätstaufische Gründung des Reiches, die sehr wahrscheinlich gleichzeitig mit der benachbarten
Schwabsburg um 1210, spätestens jedoch kurz vor oder um 1225/26 erfolgte. 1225/26 erhielt Oppenheim Stadtrechte und wurde mit einer Befestigungsanlage versehen, die sich an die Reichsburg anschloss.
Einen ersten Hinweis auf Reichsburgmannen bietet eine 1257 ausgestellte Urkunde. Bereits
Mitte des 13. Jahrhunderts scheint es zu Spannungen zwischen der Burgmannschaft und der Bürgerschaft Oppenheims gekommen zu sein, die sich in Protesten entluden. Diese Konflikte gipfelten schleßlich 1275 in der Einnahme und Zerstörung der Burg durch die Bewohner Oppenheims. König Rudolf von Habsburg gelang es, den Widerstand zu brechen. Er verpflichtete die Bürger von Oppenheim zu einem Wiederaufbau und zur Erweiterung der Burg. Die Baumaßnahmen gelangten spätestens 1281 zu einem Abschluss. Ein für 1281/82 nachweisbarer Aufenthalt des Reichsoberhaupts legt die Vollendung der Burg nahe. Gestützt wird die zeitliche Einordnung der baulichen Maßnahmen durch die dendrochronologische Datierung eines Balkens aus dem Kernburgbereich in das Jahr 1270+/-8.
Für die Bedeutung der Burg Oppenheim im
ausgehenden 13. und beginnenden 14. Jahrhundert sprechen zahlreiche Aufenthalte der Könige Rudolf und Albrecht von Habsburg. Unter diesen beiden Herrschern zählte Oppenheim zu den am häufigsten besuchten Orten am Rhein.
1375 wurde Burg Oppenheim an die Pfalzgrafen bei Rhein verpfändet. In der Folgezeit bildeten Burg und Stadt den Mittelpunkt eines kurpfälzischen Amtes. Während der Regentschaft des Königs Ruprecht aus dem Hause der Pfalzgrafen bei Rhein (1400-1410) diente Oppenheim dem König immerhin 16 Mal als Aufenthaltsort. Dort verstarb er am 18. Mai 1410.
Während des 14. und 15. Jahrhunderts beschränkten sich die baulichen Aktivitäten auf kleinere Reparaturen. Größere bauliche Veränderungen lassen sich nicht nachweisen.